Preise
Preise/Kosten Physiotherapeutische Behandlung bei ärztlicher Verordnung
Haben Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für Physiotherapie erhalten, übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten. Sie haben einen Selbstbehalt von 10% zu tragen. Wenn Sie wissen möchten, wieviel diese 10% betragen, dann können Sie mich dies jederzeit fragen.
Preise ohne ärztliche Verordnung:
Wegpauschale Stadt Schaffhausen: 25.–
Physiotherapeutische Behandlung 30min.: 60.–
Physiotherapeutische Behandlung 60min.:120.–
Massage 30min: 90.– / 60min: 180.–
Preise Fusspflege:
normale Komplettbehandlung (50-60min.) : 95.–
Wegpauschale Stadt Schaffhausen. 25.–
Bezahlung in bar oder mit Twint
Informationen & FAQ
Was muss ich zur ersten Sitzung bereitlegen?
Für die erste Sitzung müssen Sie die ärztliche Verordnung für Physiotherapie und Ihre Krankenkassekarte bereitlegen.
Wie lange dauert eine Therapie-Sitzung?
Normalerweise 25 Minuten. Bei Diagnosen mit neurologischen Erkankungen, Beschwerden an mehreren Körperregionen oder auch bei der lymphologischen Behandlung, kann diese zwischen 40-55 Minuten dauern.
Wie läuft eine physiotherapeutische Behandlung ab?
In der ersten Sitzung geht es vor allem darum, Sie und Ihre Beschwerden kennenzulernen. Dies geschieht mit einem Gespräch (Anamnese) und einem körperlichen Untersuch. Je nach Komplexität Ihrer Beschwerden, kann es vorkommen, dass es zeitlich nicht mehr möglich ist die eigentliche Behandlung in der ersten Behandlung zu beginnen. Ab dem zweiten Termin beginnt die eigentliche Behandlung. Zusammen mit Ihnen werde ich Ihnen einen möglichen Therapieweg empfehlen und erklären.
Wie lange ist eine physiotherapeutische Verordnung gültig?
Die Verordnung ist fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum gültig. Dies bedeutet, dass die erste Behandlung innerhalb dieser fünf Wochen stattfinden muss. Ist diese Zeit abgelaufen, müssen Sie beim Ihrem Arzt eine neue Verordnung beantragen.
Auf wie viele Behandlungen habe ich anrecht?
Pro Verordnung haben Sie anrecht auf neun Behandlungen. Auch wenn auf der Verordnung eine andere Zahl steht, übernehmen die Krankkassen nur neun Behandlungen pro Verordnung. Nach 36 Therapie-Sitzungen kann der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung für die Fortsetzung der Therapie verlangen.
Muss ich alle neun Behandlungen wahrnehmen?
Nein, falls die Beschwerden z.B. nach sechs Behandlungen nicht mehr vorhanden sind und aus physiotherapeutischer Sicht keinen weiteren Behandlungsbedarf mehr besteht, kann man die Behandlung auch schon früher abgeschlossen werden.